Lehr - und Naturheilpraxis -MIROMED- in Passau
Heilpraktiker Miroslav Mazan
Bahnhofstr. 17 Paracelsus Schule Passau
94032 Passau
Telefon: | 0851 - 73961 |
Fax: | 0851 - 4902991 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Web: | www.paracelsus.de |
Heilpraktiker und Dipl. Therapeut Miroslav Mazan führt die Schule und die Schulpraxis der Deutschen Paracelsus Schulen in Passau. Als Dozent und Schulleiter organisiert und koordiniert er den Schulablauf, sowie die Vorbereitung auf diverse Abschlussformen.
Praxiszeiten:
Praxiszeiten nach Vereinbarung.
Praxisprofil / Arbeitsschwerpunkte:
Sonstige, ergänzenden Methoden:
Personal Training, Selbstverteidigung, Medizinische Trainingstherapie, Silva Methode ..
Indikationsschwerpunkte:
Als Therapeut hat er sich für Rückenprobleme, Stress, Hypertonie, Burnout - Syndrom, Herz- und Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen und Krankheiten des Rheumatischen Formenkreises spezialisiert , die er vor allem mit Manueller Therapie, Entspannung, Autogenem Training , Atemtherapie, Akupressur, Meditationen, Fußreflexzonenmassagen, Reiki, Bioenergetik, Med. Trainingstherapie, Bioresonanz / biophysikalische Informationstherapie und Akupunktur behandelt.
Meine therapeutische Ausbildung:
Nach dem Abi absolviert er das Vorpraktikum und das Einstiegsjahr zum Medizinstudium. 1986 in Bayern angekommen arbeitet er zunächst in einer Reha Klinik in Bad Griesbach und macht eine physiotherapeutische Ausbildung. Anschließend studiert er Sport und Naturwissenschaften, belegt das Studium zum Heilpraktiker an der Paracelsus Schule und erwirbt die Heilpraktikerzulassung. Einige Jahre arbeitet er als Sportlehrer und Therapeut in einem sportmedizinischen Zentrum. Er ist Lizenztrainer für traditionelles Karate und besitzt den 3. DAN. In seiner Freizeit widmet er sich der Medizin und Naturheilkunde, hält sich mit Karate, Tai Chi und Qi Gong fit und betreibt Meditation.
Qualifikationen und Zeugnisse:
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Heilpraktiker verliehen in der BRD. Der Titel "Heilpraktiker" ist eine in Deutschland nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) vom 17.02.1939 erteilte Berufsbezeichnung. Über den Antrag auf Erteilung entscheidet nach der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DVO) vom 18.02.1939 die untere Verwaltungsbehörde.